ACHTUNG bei den derzeitigen Aussentemperaturen - FROSTGEFAHR !
Ihre Espressomaschine hat im hydraulischen System nach dem Wassertank noch immer Wasser in den Leitungen, der Pumpe und dem Boiler/Wärmetauscher/Durchlauferhitzer.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Gerät frostfrei transportiert wird um stärkere Schäden durch aufgefrorene Schläuche, Leitungen oder Boiler zu verhindern.
Auch am Rücktransport nach dem Service findet in der Werkstatt die Gefahrenübergabe an Sie statt. Die Geräte bei Temperaturen unter 0°C für mehrere Stunden im Auto zu lassen erfolgt auf Ihr Risiko.
Welche Geräte werden bei uns repariert?
Haben sie eine defekte Espressomaschine, einen Kaffeevollautomaten oder eine Siebträgermaschine. Kein Problem. Wir bieten Ihnen ein komplettes Service für fast alle Kaffeemaschinen an! Für folgende Marken bieten wir ein Service an: Saeco, Philips, DeLonghi, Ascaso, Gaggia, LaPavoni, Iberital, Eureka, Macap, Nuova Simonelli, Fiorenzato, Isomac, Profitec, Jura, Rancilio, Reneka, Rocket und viele mehr! Eine konkrete Liste finden ganz unten auf dieser Seite! Bei anderen Marken einfach anfragen.
Wir reparieren KEINE Filtermaschinen und keine Kapselmaschinen! Beide Gerätetypen rentieren sich oftmals nicht, um sie reparieren zu lassen, auch wenn sie noch so sehr an dem Gerät hängen.
Neben einem professionellen Service bieten wir auch eine große Menge an Ersatzteile an, die man bei uns auch stückweise erwerben kann!
Ersatzteilanfragen beantworten wir nur per Mail - telefonisch können wir uns in den Öffnungszeiten keine Zeit für eine fachgerechte Betreuung nehmen, da der operative Betrieb weiterlaufen muss.
Welche Maschinen nehmen wir NICHT an?
Folgende Maschinen nehmen wir ausnahmslos NICHT an:
NESPRESSO Maschinen egal von welchem Hersteller
Sage, Gastroback oder Breville Maschinen
SENSEO Maschinen
FrancisFrancis Espressomaschinen
KAPSELMASCHINEN von Martello oder Tschibo
Vollautomaten von KRUPS, MELITTA, SIEMENS oder WMF
Weiters übernehmen wir KEINE bereits zerlegten Maschinen, wo der Besitzer bereits im Vorfeld "gebastelt" hat und nun jemanden braucht, der sich auskennt. Wir können nicht wissen ob alle Teile vorhanden sind und auch nicht ob bereits Kabeln falsch angesteckt wurden oder Fehler verbaut wurden.
Wir ersuchen Sie, uns auch keine Kellerfunde zu übergeben und zu erzählen, dass das Gerät gestern noch einwandfrei funktioniert hat und nur ein Service braucht.
Weiters besorgen WIR die erforderlichen Ersatzteile - Kunden bringen vermehrt Geräte und haben sich schon selber die Ersatzteile irgendwo im Netz besorgt - das ist nicht gewünscht oder erforderlich! Wir verbauen Originalersatzteile und dafür übernehmen wir auch die Gewährleistung von 6 Monaten auf die getauschten Teile. Dies ist nicht möglich, wenn Sie bereits mit Ersatzteilen kommen und nur ein Fachpersonal für den Einbau benötigen!
Macht eine Reparatur bei meiner Maschine noch Sinn?
Wir erstellen Ihnen gerne gegen einen fixen Betrag (siehe oben) einen Kostenvoranschlag.
Wir als professionelle Werkstätte können abschätzen, ob eine Reparatur sinnvoll ist, oder den Zeitwert der Maschine bei Weitem übersteigt.
Oft sind es nur Kleinigkeiten, die den Unterschied machen und Ihre Maschine läuft wieder - da wäre es schade auf eine Reparatur zu verzichten und weiteren Elektroschrott zu produzieren.
Soferne Sie uns den Reparaturauftrag erteilen wird der Kostenvoranschlag gegengerechnet; sollten Sie keinen Auftrag erteilen erhalten Sie das Gerät unrepariert retour oder wir entsorgen es auf Wunsch ohne zusätzlichen Mehrkosten.
Kostenvoranschlag
Sie wissen nicht, ob die Reparatur bei Ihrem Gerät noch Sinn macht? Diese Frage stellt sich in der heutigen Zeit oft, auch wir können telefonisch oder per Mail keine Ferndiagnose, bzw. Kostenschätzung durchführen.
Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag bei uns erstellen. Dieser ist kostenpflichtig, wird aber - wenn ein Auftrag zur Reparatur erteilt wird - vom Rechnungsendbetrag abgezogen.
Kostenvoranschlag für Haushalts-Vollautomaten: € 36,-
Kostenvoranschlag für Vending/Gastrogeräte: € 60,-
Haben Sie keine Zeit oder ist das Gerät zu groß/schwer um es selber zu uns zu bringen?
Kein Problem, wir holen Ihr Gerät im Großraum Wien gegen Gebühr ab und kümmern uns um den Transport!
Abholung und Zustellung:
Abholung und Zustellung bei im Ortsgebiet Wien Haushaltsgeräten (+ € 60,-)
Abholung und Zustellung im Ortsgebiet Wien bei Gastromaschinen (+ € 120,-)
Abholung und Zustellung außerhalb der Betriebszeiten* im Ortsgebiet Wien für Haushaltsgeräte oder semiprofessionelle Siebträgergeräte (+ € 100,-)
Abholung und Zustellung im Großraum Wien (max. 200km) auf Anfrage
Abholung immer während unserer Geschäftszeiten und nach telefonischer Vereinbarung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den Abholzeitpunkt nicht auf eine kleine Zeitspanne einengen können, aber Umstände wie Verkehrslage oder Verzögerungen bei Kunden vor Ihnen sind nicht genau abschätzbar.
Bitte beachten Sie, dass die Zusatzleistung "Abholung und Zustellung" NICHT vom Reparaturbon übernommen wird und wir das separat in Rechnung stellen.
Können Sie für die Zeit der Reparatur auf eine Kaffeemaschine nicht verzichten?
Sie bekommen für eine fixe Leihgebühr einen adequaten Espressovollautomaten als Ersatzmaschine für die Dauer der Reparatur - unabhängig vom Zeitraum € 60,-
Bitte beachten Sie, dass die Zusatzleistung "Ersatzgerät" NICHT vom Reparaturbon übernommen wird und wir das separat in Rechnung stellen.
Welche Geräteteile kann ich zu Hause lassen?
Am liebsten ist es uns, wenn Sie das Gerät komplett bringen!
Oft sind Störungen im Netzkabel vorhanden oder es besteht ein Haarriss bei der Tropflade. Wenn Sie diese Teile zu Hause lassen, können wir den Fehler den Sie uns angeben nicht finden. Auch wenn es für Sie unnötig erscheint, ersuchen wir Sie das Gerät komplett zu übergeben.
Dazu zählt der Wassertank, die Tropflade, der häufiger verwendete Siebträger, die Brühgruppe.
Ich möchte den Reparaturbon einlösen - was ist hier zu beachten?
Privatpersonen können auf derHomepage der Bundesregierungeinen Reparaturbon für ihr Haushaltsgerät beantragen. Unsere Firma ist als Partnerbetrieb für Espressomaschinen und Espressovollautomaten eingetragen. Bitte bringen Sie bei Übergabe des Gerätes den ausgedruckten Reparaturbon bereits mit - das erleichtert uns den administrativen Aufwand.
Sie zahlen bei Abholung die kompletten Reparaturkosten und wir laden die Rechnung auf die Homepage der Kommunalkredit hoch. Nach einer Kontrolle wird die Überweisung der Hälfte der Reparaturkosten - jedoch maximal € 200,- - auf Ihr angegebenes Bankkonto von der Kommunalkredit eingeleitet. Sie müssen zwischen 4-6 Wochen auf die Überweisung warten - wir haben auf die Zeitspanne keinen Einfluss. Über das Dashboard der Kommunalkredit können Sie mit dem Reparaturboncode den aktuellen Status überprüfen. Der Reparaturbon übernimmt auch die Hälfte des Kostenvoranschlages. (bitte unbedingt Infoblatt beachten)
Wie lange dauert die Reparatur?
AKTUELL KOMMT ES AUFGRUND VON HOHEM SERVICEAUFKOMMEN ZU LÄNGEREN WARTEZEITEN IN UNSEREM SERVICECENTER! WIR BITTE UM VERSTÄNDNIS!
Wenn alle benötigten Ersatzteile lagernd sind wird die Reparatur die Dauer von 10 bis 20 Werktagen nicht übersteigen!
Sollten benötigte Ersatzteile nicht lagernd sein, so dauert die Reparatur, je nach Lieferung der Herstellerfirmen zwischen 3-12 Wochen!
Werden Reparaturen in der Garantiezeit übernommen?
Garantie übernimmt immer der Verkäufer!
Also für alle Maschinen die bei "BRASIL" Kaffee gekauft wurden, besteht natürlich die 24 Monate Gewährleistung für die private Nutzung und die 12-monatige Gewährleistung bei gewerblicher Nutzung (Rechnung für Kanzlei Dr.Mustermann = gewerbliche Nutzung).
Sollten Sie das Gerät bei der Großfläche oder einem Internetanbieter erworben haben, sind wir für Garantiefälle nicht zuständig und übernehmen das Gerät nur, wenn Sie die Reparatur bezahlen.
Garantie oder Gewährleistung - ein großer Unterschied...
Viele Konsument(Inn)en berufen sich auf eine 2-jährige Garantie, die sie für das Espressogerät haben.
Gewährleistung, Garantie, Schadenersatz und Produkthaftung werden in der Praxis oft verwechselt. Bei allen vier Rechtsinstrumenten geht es um die verpflichtende oder aber freiwillige Haftung beim Verkauf von (mangelhaften) Produkten oder Dienstleistungen.
Wer wofür in welchem Umfang und für welche Dauer haftet, unterscheidet sich jedoch zum Teil gravierend.
Also zum Beispiel funktioniert der Espressovollautomat nach 4 Monaten nicht mehr, weil er verkalkt ist - dies gilt nicht als Garantie, sondern als Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung.
Auch für den darauf folgenden Gewährleistungszeitraum besteht vom Käufer die Verpflichtung nachzuweisen, dass dieser Schaden bereits nach Kauf bestanden hat. Eine mündliche Aussage wie: "das war von Anfang an defekt..." gilt nicht als Beweiserbringung. Schriftverkehr mit dem Verkäufer, bereits durchgeführte Reparaturen oder Nachbesserungen im Garantiezeitraum gelten als Nachweis und sind wie bereits erwähnt direkt beim Verkäufer geltend zu machen.
habe ich Garantie auf die durchgeführte Reparatur?
Es besteht eine 6 monatige Garantie auf die getauschten Teile / Komponenten.
Aber Sie haben nicht 6 Monate Garantie auf das gesamte Gerät!
Also bei einer getauschten Pumpe besteht die Garantie auf die Pumpe. Wenn jedoch unglücklicher Weise nach 2 Monaten die Heizung durchbrennt gilt das nicht als Relamationsgrund oder Garantie auf die vorhergehende Reparatur.
Was übernehmen wir nicht zur Reparatur?
Wir nehmen keine zerlegten Geräte von Hobbybastlern an, die Einzelteile im Karton anliefern.
Es werden auch nicht aus 2 oder mehr Geräten 1 funktionsfähiges Gerät zusammengebaut.
Zahlung der Reparatur auf Rechnung?
Reparaturen sind bereits erbrachte Dienstleistungen, die sofort bei Übergabe/Übernahme des Gerätes fällig sind und in bar oder mit den gängigen bargeldlosen Zahlkarten sofort bezahlt werden müssen. Sollte diese Zahlung nicht möglich sein, senden wir Ihnen die Rechnung vorab zu und nach Einlangen der Zahlung auf unseren Konto kann das Gerät abgeholt oder zugestellt werden.
Unsere Fahrer dürfen das Gerät nicht bei Ihnen lassen, wenn Sie nicht zahlen können - wir bitten um Verständnis, aber es kostet Zeit und Geld offenen Forderungen hinterher zu laufen.
Reklamationen für durchgeführte Reparaturen:
Wir können ausnahmslos Rekalmationen nur innerhalb der ersten 10 Tage nach erfolgter Übernahme des Gerätes akzeptieren.
Es häufen sich leider die Fälle, dass Kunden oft Monate später mit einem Reklamationsfall erneut in das Servicecenter kommen mit Erklärungen wie "ich hatte keine Zeit / viel zu tun..." oder "Vater, Mutter, Schwester, Onkel, Tante war im Spital und ich war auf Urlaub..."; das ist nicht akzeptabel!
Ihre Reklamation / Beschwerde richten Sie bitte schriftlich per Mail innerhalb der 10 Tages Frist an service@brasil.at.
Hinweis in eigener Sache:
Wir sind ernsthaft bemüht Ihnen ein gutes Service Ihrer Espressomaschine anzubieten, aber auch in unserer Werkstatt arbeiten Menschen, die auf Ihre Informationen und Störungsmeldung angewiesen sind.
Bitte teilen Sie uns bei Übergabe oder im Webformular die Störungsursache möglichst genau mit.
Erzählen Sie uns keine Halbwahrheiten über regelmäßige Entkalkung, ständige Pflege oder Funktionalität bis gestern. Das Gerät erzählt uns beim Öffnen die Wahrheit. Mit Ehrlichkeit fahren beide Seiten besser.
Wir geben nach der Reparatur gerne Tips, wie man den einen oder anderen Schaden verhindern kann, aber wir können Ihnen nicht die Bedienung oder Pflege des Gerätes erklären - das ist Aufgabe des Verkäufers oder steht in der Bedienungsanleitung.
Auch die Frage "funktioniert die Maschine jetzt wieder" ist zwar vielleicht witzig gemeint, kommt aber beim Servicetechniker in die falsche Kehle. Wir übergeben Ihnen nach einer beauftragten Reparatur selbstverständlich ein Gerät, das getestet wurde und wieder funktioniert.