Geschäfts- und Lieferbedingungen der „Brasil“ Kaffee- Tee- Import Großrösterei, Josef Sochovsky GesmbH (FN 122800p) mit Sitz in A-1030 Wien (HG Wien)
I. ALLGEMEINES
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (im folgenden kurz AGB) sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Lieferungen der "Brasil" Kaffee- Tee- Import Großrösterei, Josef Sochovsky Ges.m.b.H. (im folgenden kurz BRASIL) und bei Geschäftsabschluß Vertragsinhalt.
Diese AGB gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vor. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bestimmungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn BRASIL diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn BRASIL in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos annimmt.
Angebote, Angaben und Leistungen von BRASIL sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Der Verkauf erfolgt - sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde - grundsätzlich nach Proben oder Mustern. Diese sind jedoch nicht Gegenstand des Kaufvertrages. Kaffee ist ein Naturprodukt und unterliegt den natürlichen Schwankungen in Bezug auf Große, Aussehen und Geschmack.
Von BRASIL erteilte Auskünfte, technische Beratungen sowie sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grund von Erfahrungswerten. Diese sind jedoch ebenfalls unverbindlich und unter Ausschluss jeder Haftung, es sei denn, dass etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Dies gilt entsprechend im Rahmen von Vertragsverhandlungen im vorvertraglichen Stadium.
Geringfügige Abweichungen der zur Auslieferung gelangenden Waren von Muster oder Angebotsangaben in Geschmack, Farbe berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Tausch, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie Anfechtungen wegen Irrtums oder Dissens. Sollte BRASIL aus weltpolitischen, witterungsbedingten Ernteausfällen oder produktionstechnischen Gründen gezwungen sein, die Zusammenstellung von Kaffeemischungen über diesen Rahmen hinausgehende Änderungen vorzunehmen, ist der Kunde verpflichtet, diese zu genehmigen, soweit dies für ihn vertretbar sind.
II. ANGEBOT, AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Ein von BRASIL erstelltes Angebot ist freibleibend. Eine Auftragserteilung wirdn von BRASIL mündlich, telefonisch, elektronisch (e-Mail) oder schriftlich (Fax / per Post) entgegengenommen. Diese Bestellung wird auf Grund der von BRASIL übermittelten Angaben zur Auslieferung gebracht. Durch die Übernahme der Ware bestätigt der Kunde seinen Auftrag und es kommt eine reguläres Geschäftsbeziehung zustande.
III. KAUFVERTRÄGE - SCHLUSSBRIEFE
Sofern im Schlussbrief nicht anders vereinbart verpflichtet sich der Käufer seinen Kaffeebedarf exclusiv bei BRASIL zu beziehen und der wiederholte Kauf von Fremdkaffee wird als Vertragsbruch durch den Käufer angesehen. Weiters behält sich BRASIL das Recht vor, stichprobenweise Geschmackskontrollen ohne vorhergehender Ankündigung im öffentlichen Verkaufslokal des Kunden vorzunehmen, um die Qualität der Ware nach Mahlung (Mahlmühle) und Zubereitung über Filterkaffeemaschinen oder Espressomaschinen zu prüfen. Diese Prüfung dient der kundenorientierten Qualitätskontrolle um Fehleinstellung bei der Weiterverarbeitung eines hochwertigen Naturproduktes festzustellen und den Kunden auf Fehleinstellungen bei Leih-, oder Fremdgeräten aufmerksam zu machen.
IV. PREIS, VERSAND, TRANSPORT
Die Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Für die Auslegung handelsüblicher Klauseln gelten die Incoterms in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Es gilt die Lieferung 'ab Rösterei' als vereinbart. Kosten und Spesen für Zustellung, Versand, Transport, Versicherungen und etwaige Verpackungen gehen zu Lasten des Kunden, wenn nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Dieser tragt auch den Zoll bzw. die Kosten für die Verzollung.
Die Preise beruhen auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisangabe. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verländern, so gehen diese Veränderungen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Kunden und werden dementsprechend in der Rechnung berücksichtigt.
V. VERPACKUNG, VERSICHERUNG, GEFAHRÜBERGANG
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen
Eine Transportversicherung der Lieferung wird nur dann abgeschlossen, wenn dies bei Auftragsvergabe schriftlich vom Kunden gewünscht und von BRASIL in der Auftragsbestätigung so akzeptiert wird; die Kosten für die Versicherung trägt der Kunde.
BRASIL hat den Vertrag erfüllt, wenn die Ware am Erfüllungsort vereinbarungsgemäß zur Abholung bzw. Weiterverarbeitung bereitgestellt und der Kunde hievon verständigt wurde, jedenfalls aber, wenn der Kunde die Waren übernommen hat; dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder BRASIL noch andere Leistungen wie zB. den Transport übernommen hat. Ab diesem Zeitpunkt gehen Wag und Gefahr auf den Kunden über.
Erfüllungsort ist, wenn nicht anders schriftlich festgehalten wurde Wien
Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen und Leistungen von BRASIL unverzüglich und unbeschadet etwaiger Ansprüche aus Gewährleistung entgegen zu nehmen.
BRASIL liefert grundsätzlich ohne Zeitbestimmung. Wird eine Lieferfrist vereinbart, so ist diese vom Tag der Auftragsbestätigung an zu rechnen. BRASIL ist jedoch von der Lieferverpflichtung unter Ausschluss jedweden Schadenersatzanspruches des Kunden befreit, wenn Betriebsstörungen jeder Art, insbesondere auch von Lieferantenseite oder höhere Gewalt und Streik die Lieferung unmöglich machen oder erheblich verzögern. Ist ein fixer Liefertermin vereinbart, so hat bei Lieferverzug der Kunde eine angemessene nicht unter 6 (sechs) Wochen liegende Nachfrist zu setzen.
BRASIL ist berechtigt, Lieferungen und Leistungen vor dem vertragsmäßig bedungenen Termin zu erbringen. Durch eine solche vorzeitige Lieferung werden jedoch bereits bedungene Zahlungsvereinbarungen nicht berührt.
Der Kunde ist verpflichtet, Teillieferungen und Teilleistungen anzunehmen, wobei diese als selbständiges Rechtsgeschäft zu betrachten sind.
VI. RÜCKTRITTSRECHT, VERZUG
Kommt eine der Vertragsparteien mit der Erfüllung des Vertrages in Verzug, ist die andere berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 2 (zwei) Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall, welcher von den Vertragsparteien als grob fahrlässiger Verzug beurteilt wird, ist die säumige Vertragspartei - unbeschadet darüber hinausgehender Schadenersatzforderungen - verpflichtet, eine Konventionalstrafe in der Höhe von 10 (zehn) % des Kaufpreises gemäß Punkt IV. dieser AGB zu bezahlen.
Die Vertragsparteien verzichten ausdrücklich darauf, den Vertrag wegen Irrtums, Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder Verkürzung über die Hälfte anzufechten.
Tritt eine Vertragspartei aus von ihr zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück, ist sie unbeschadet höherer Schadenersatzforderungen der vertragstreuen Partei - verpflichtet, eine Konventionalstrafe in der Höhe von 10 (zehn) % des Kaufpreises gemäß Punkt IV. dieser AGB zu bezahlen.
VII. ZAHLUNG
Sofern mit dem Kunden nicht anders vereinbart, werden branchenübliche Bargeschäfte abgewickelt. Zahlung bei Warenübernahme. Der Kaufpreis gemäß Punkt IV. dieser AGB ist ohne Abzug bei Anlieferung zu bezahlen. Sollte der Kunde aus welchem Grunde immer, die Ware nicht bar begleichen können, so obliegt es dem Fahrverkäufer, die Ware offen beim Kunden zu belassen, oder ohne Nennung von Gründen die Auslieferung zu verweigern.
Bei Anlieferung mit Zahlschein gilt das Zahlungsziel ohne Abzüge binnen 30 Tagen (dreißig) Tagen ab Rechnungsdatum.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist BRASIL unbeschadet der Bestimmungen des Punktes VI. dieser AGB berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 (fünf) % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank p.a. zu fordern, mindestens jedoch 5 (fünf) % p.a.
Zusätzlich ist BRASIL berechtigt, den Kunden mit allen zweckmäßigen durch seine Nichterfüllung der Vertragspflichten an laufenden Spesen insbesondere auch den Kosten der Mahnung und Intervention eines Inkassobüros bzw. Rechtsanwaltes (nach den jeweils gesetzlich geltenden Tarifen) zu belasten.
Überweisungskosten und -spesen (insbesondere aus dem Ausland) gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Eingehende Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung der Spesen und Verzugszinsen, einer allfälligen Forderung gem. Punkt IX. dieser AGB und sodann zur Tilgung des Kaufpreises verrechnet. Im Rahmen eines Annahmeverzuges des Kunden ist die BRASIL im übrigen berechtigt, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen und die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungsverpflichtungen des Kunden aufzuschieben. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gemäß den Bestimmungen dieser AGB bleibt davon unberührt.
Erfolgt die Zahlung in schriftlichem Einvernehmen mit BRASIL in Raten, durch Wechsel oder Scheck, so geschieht dies lediglich der Zahlung halber. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Kunde.
Der Kunde kann eigene Forderungen gegenüber der Kaufpreisforderung nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche gerichtlich und rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BRASIL anerkannt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu.
VIII. GEWÄHRLEISTUNG / GARANTIE:
BRASIL gewährt auf seine Kaffeemischungen eine auf dem Verschlussetikett angegebene Aromagarantie. Dieses Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen nur dann, wenn dieser seinen im Sinne der §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und unverzüglich nachgekommen ist. Mangelrügen haben ausschließlich schriftlich zu erfolgen.
Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemäßer Lagerung oder Verarbeitung.
Die Behebung der Reklamation erfolgt nach Wahl von BRASIL durch Austausch der Ware oder Ersatzlieferung. BRASIL ist zu mehrfacher Nachbesserung berechtigt. Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche oder der Nachtrag des Fehlenden erfolglos, so kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Die Haftung von BRASIL für Schaden jeglicher Art wird ausdrücklich und im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. BRASIL haftet somit insbesondere nicht für mittelbare Schaden (die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind) und auch nicht für entgangenen Gewinn. Eine allfällige Ersatzpflicht ist zudem auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Beanstandungen wegen Transportschaden sind vom Kunden unverzüglich und unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen oder Lieferanten vorzunehmen.
Rückgriffsansprüche des Kunden gegen BRASIL gemäß § 933b ABGB werden nach den gemeinsamen Richtlinien des Fachverbandes der Lebens- und Genussmittel, des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie und des Bundesgremium des Radio- und Elektrohandels für die Abwicklung und Vergütung von Gewährleistungsarbeiten gegenüber Endverbrauchern in der jeweils geltenden Fassung abgewickelt. Der Rückgriffsanspruch des Kunden entfällt, wenn die in den Richtlinien enthaltenen Regelungen seinerseits nicht eingehalten werden. BRASIL behält sich vor, jederzeit mit einmonatiger Vorankündigung von der weiteren Anwendung der Richtlinie Abstand zu nehmen. Eine derartige Aufkündigung lässt die Geltung der Richtlinie für Waren, die bis zum Ablauf der Monatsfrist an den Händler ausgeliefert wurden, unberührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Gewährleistung und eine allenfalls gewahrte (gesondert vereinbarte) Garantie erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, oder wenn die Störung auf unsachgemäße Behandlung durch den Kunden, dessen Kunden oder durch Dritte zurückzuführen ist. Reparaturen, die auf Grund allgemeinen Gebrauchs, also Verschleiß, zurückzuführen sind, werden weder von der Gewährleistung noch von der Garantie erfasst. Die Garantiepflicht ruht ohne Verlängerung der Garantiezeit bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung des Kunden. Garantieansprüche sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich bei BRASIL geltend zu machen. Bei Inanspruchnahme der Garantieleistung ist die Rechnung unbedingt vorzuweisen. Erfüllungsort sämtlicher Gewährleistungs- und Garantieansprüche ist die Werkstattenadresse von BRASIL.
IX. EIGENTUMSVORBEHALT:
BRASIL behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag und den damit im Zusammenhang stehenden Forderungen vor. Bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen haftet der Kunde ab Gefahrübergang für alle Schäden durch Bruch, Feuer, Diebstahl oder Elementarereignisse. Der Kunde verpflichtet sich, die Waren weder zu verpfänden, noch zu veräußern, sowie jede Adressenänderung sofort schriftlich mitzuteilen.
Eine allfällige Pfändung der Waren während des aufrechten Eigentumsvorbehaltes ist BRASIL unverzüglich schriftlich bekannt zu geben; der Kunde übernimmt die (gerichtlichen und Rechtsvertreter-)
Kosten einer notwendig werdenden Pfandfreistellung. Bei Pfändung der gelieferten Waren ist BRASIL berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall ist BRASIL nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich bis zum Eingang aller Zahlungen aus bestehenden Kontokorrentverhältnissen mit dem Kunden.
Sollte der Kunde entgegen der Bestimmungen dieser AGB die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weiterveräußern, so tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura - Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an BRASIL ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von BRASIL die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hievon unberührt. BRASIL verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens gestellt hat oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, kann BRASIL verlangen, dass der Kunde der BRASIL die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
X. LAGERUNG
Kann die Ware nach Fertigstellung in Folge von Umständen, an denen BRASIL kein Verschulden trifft, nicht sofort geliefert werden, so trägt ab diesem Zeitpunkt der Kunde das Gefahrenrisiko gemäß Punkt V. 3. dieser AGB. Entstehende Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.
XI. FRISTEN
Die Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft gemäß Punkt V. 3. dieser AGB angezeigt ist.
Lieferfristen der BRASIL (auch Fixtermine, Nachbesserungs-, Ersatz- und Lieferungsfristen) werden angemessen (wenigstens sechs Wochen) verlängert, wenn Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Lieferstörungen bei Zulieferern oder Umstände außerhalb der Einwirkungsmöglichkeiten der BRASIL, die den Fällen höherer Gewalt die der Wirkung gleichkommen eintreten und dadurch die terminliche Ausführung übernommener Aufträge unmöglich oder unzumutbar ist.
XII. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN
Ist ein Lieferverzug im Sinne des Punktes XI. dieser AGB durch zumindest grob fahrlässiges Verschulden der BRASIL eingetreten und hat der Kunde BRASIL eine angemessene Nachfrist mit Rücktrittsdrohung gesetzt und wurde diese Frist überschritten, ist der Kunde zum Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt.
Der Kunde kann die Auflösung des Vertrages begehren, wenn die gesamte Lieferung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen zur Lieferung.
Tritt die Unmöglichkeit während eines Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Kunden ein, so bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.
Alle anderen weitergehenden Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art und zwar auch Folgeschäden, sind im Rahmen des Punktes VII. 4. dieser AGB ausgeschlossen
XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, jede Änderung ihrer Anschrift und Telefonnummern unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragsteil bekannt zu geben. Schriftliche Erklärungen können wirksam an die vom anderen Vertragsteil zuletzt bekannt gegebene Anschrift gerichtet werden.
Diese Bestimmungen enthalten sämtliche Vereinbarungen hinsichtlich des Vertragsgegenstandes. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.
Unter "schriftlich" im Sinne dieses Vertrages verstehen die Vertragsparteien neben einer Postsendung, auch eine via Telefax, Telegramm oder e-mail.
BRASIL ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen der Verträge über den internationalen Warenkauf gelten im Sinne des Artikel 6 des zitierten Übereinkommens lediglich subsidiär.
Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird ausschließlich das sachlich für Wien zuständige Gericht vereinbart.
Für den Fall, dass diese AGB auch in einer englischen Übersetzung übermittelt werden, ist bei Auslegungsfragen ausschließlich die deutsche Fassung heranzuziehen.